Erneuerung der B6 in Machern – Stand Februar 2018

Erneuerung der B6 in Machern – Stand Februar 2018

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) und das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro legten am 26. Februar 2018 dem Gemeinderat und Macherns Runden Tisch Verkehr die Voruntersuchung zur B6-Erneuerung in Machern vor und empfahlen eine Vorzugsvariante.

Der anschließend tagende Gemeinderat stimmte mehrheitlich der Vorzugsvariante dieser Voruntersuchung zu und gab somit grünes Licht für die weiteren Planungsschritte (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Vorplanung, Entwurf, Planfeststellung, Grunderwerb und Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie Vergabe).

Diese Voruntersuchung gliedert die B6-Erneuerung in drei Bauabschnitte

  • Teil 1 – vom westlichen Ortseingang bis zur Netto-Einfahrt
  • Teil 2 – von der Netto-Einfahrt bis zur Einfahrt Lindenallee/Rudolf-Breitscheid-Straße
  • Teil 3 – von der Einfahrt Lindenallee/Rudolf-Breitscheid-Straße bis zum östlichen Ortseingang

Der zweite Bauabschnitt wird durch den extra zu planenden Knotenpunkt B6–Dorfstraße/K8367 in den westlichen Teil 2.1 und den östlichen Teil 2.2 unterteilt.
Plan
© Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Freistaat Sachsen


Die beschlossene Variante enthält

  • eine durchgehende Fahrbahnbreite von 6,50 Metern (somit Höchstgeschwindigkeit 50 km/h)
  • verkehrsberuhigende Inseln an den Ortseingängen
  • die Bushaltestelle im Abschnitt 2.1 (Höhe Seitenstraße)
  • eine zusätzliche Bushaltestelle im Abschnitt 3 (Höhe Mühlenweg)
  • zahlreiche Querungsmöglichkeiten der B6
  • eine durchgängige Führung für Radfahrer und Fußgänger

Für die Fuß- und Radwege ist folgendes geplant:
Einen separaten Fußweg (ohne Radfahrer) gibt es im Teil 1 nördlich und im Teil 2.1 nördlich und südlich der Fahrbahn.
Einen separaten Radweg (ohne Fußgänger) gibt es im Teil 1 südlich der Fahrbahn – als Fortführung des Radweges von Gerichshain.
Abgetrennte Radfahrstreifen neben der Fahrbahn gibt es nördlich im Teil 1 sowie nördlich und südlich im Teil 2.1.
Im Teil 2.2 gibt es je einen separaten Fuß-/Radweg nördlich und südlich der Fahrbahn, der in beide Richtungen nutzbar ist.
Im Teil 3 gibt es einen breiten separaten Fuß-/Radweg nur südlich der Fahrbahn, der in beide Richtungen nutzbar ist.